Hinweise zur Brandbekämpfung, Medizin und Sicherheit

Ein Handbuch ist eine Sammlung von Regeln und Vorschriften, die sich auf das Verhalten an bestimmten Orten beziehen. Sie kann sich auch auf die Bedienung des Geräts und die Durchführung bestimmter Tätigkeiten beziehen. Einige Anweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen daher unbedingt in der Einrichtung oder am Arbeitsplatz vorhanden sein. Brandschutz, Gesundheits- und Sicherheitshinweise sowie medizinische Anweisungen in öffentlichen Gebäuden. Was sie betreffen und ob sie reguliert sind?
Arten von Anweisungen an Arbeitsplätzen und öffentlichen Orten
Jedes Handbuch sollte detaillierte, leicht verständliche Anweisungen, Empfehlungen und Regeln enthalten. Es ist nicht ungewöhnlich, dass der Text durch Grafiken ergänzt wird, damit die Informationen schneller aufgenommen werden können, was z. B. bei einem Notfall oder bei der Hilfe für eine verletzte Person wichtig ist. An öffentlichen Orten sowie an Arbeitsplätzen gelten die folgenden Anweisungen:
- Brandschutzanweisungen - sind eine Reihe von Brandschutzvorschriften, die das Verhalten von Personen in einem Gebäude während eines Brandes und nach Ausbruch eines Feuers regeln
- Gesundheits- und Sicherheitsanweisungen - sind wiederum die Regeln, Vorgehensweisen und Verfahren für all jene Orte, an denen ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder das Leben besteht
- Medizinische Anweisungen - sind eine Art von Gesundheits- und Sicherheitsanweisungen, die Ihnen sagen, wie Sie sich verhalten sollen, um einen Gesundheitsschaden zu vermeiden oder wenn eine andere Person verletzt oder bewusstlos ist oder einen Herzstillstand hat
Anweisungen zur Brandbekämpfung
Die Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 7. Juni 2010 sieht vor, dass in jedem öffentlich genutzten Gebäude eine Brandschutzanweisung vorhanden sein muss. über den Brandschutz von Gebäuden, sonstigen baulichen Anlagen und Räumen (ABl. L 180 vom 18.7.2003, S. 1). U. Nr. 109, Pos. 719). Dies wird bei der Abnahme des Gebäudes durch die staatliche Feuerwehr überprüft. Ihr Inhalt hängt von der Art und dem Zweck der Einrichtung ab. Sie umfasst m.in. brandschutzbedingungen, z. B. Allgemeine Hinweise zum Brandschutz, was im Falle eines Brandausbruchs zu tun ist, z. B. Anweisungen für den Brandfall, organisation der Evakuierung, Einsatz von Brandbekämpfungsmitteln, z. B. Anweisungen zum Löschen von Bränden mit Hilfe von Handfeuerlöschgeräten oder Leitlinien für den Umgang mit bestimmten Einrichtungen, wie z. B. Büroräumen oder Tankstellen für flüssige Brennstoffe.
Gesundheit, Sicherheit und medizinische Anweisungen
Es handelt sich um Anweisungen, die den Betrieb bestimmter Maschinen und Anlagen am Arbeitsplatz, den Umgang mit gefährlichen Stoffen und die Durchführung von Arbeiten mit Risiken für die Gesundheit und das Leben der Arbeitnehmer betreffen. Wir können sie wie folgt aufschlüsseln:
- Allgemeine Gesundheits- und Sicherheitshinweise, z. B. Allgemeine Gesundheits- und Sicherheitsanweisungen, die für alle Mitarbeiter gelten, Sicherheitshinweise für Wäschereien und Färbereien und Allgemeine Anweisungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Werkstatt
- Arbeitsplatzspezifische Anweisungen, z. B. Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Reinigungskräfte und Reinigungspersonal
- Bedienungsanleitungen für Geräte, z. B. Gesundheits- und Sicherheitshinweise für den Betrieb von Fotokopierern
- Anweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen, z. B. Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften bei der Arbeit mit Säuren
Zu den Gesundheits- und Sicherheitsanweisungen gehören auch medizinische Anweisungen, die sich speziell auf die Rettung von Gesundheit und Leben von Menschen beziehen, sowie auf Maßnahmen, die deren Verlust verhindern können. Diese sind m.in. Erste-Hilfe-Anweisungen, Anleitung zum Händewaschen und zur Desinfektion ob Anweisungen für den Umgang mit Säure- oder Laugenverätzungen.
Die Art und der Inhalt der Anweisungen hängen daher von der Art der Arbeit, der Art des Betriebs und der Gefahr für die menschliche Gesundheit und das Leben ab. Die Notwendigkeit ihrer Anwendung im Gebäude wird durch das Arbeitsgesetzbuch Artikel. 237, sowie das MPiPS vom 26. September 1997. über allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Anweisungen aller Art dienen in erster Linie der Sicherheit der Mitarbeiter und der Gebäudenutzer. Ihre Anwesenheit in der Einrichtung liegt in der Verantwortung des Eigentümers, Leiters und Arbeitgebers.